Einkaufsbedingungen

• Keine Rückvergütung oder Reduktion bei Betriebseinstellungen
• Rückerstattungen – bei Antrag vor dem 30. April – nur bei Unfall oder Krankheit (Skipässe ab 2 Tagen, ohne Familienkarten und -abos), Arztzeugnis erforderlich oder im Rahmen der Pandemieregelung. Keine Rückvergütung für Begleitpersonen.
• Skipässe sind nicht übertragbar (Kartenkontrollen)
• Jede missbräuchliche Benutzung von Fahrausweisen wird geahndet
• Im Übrigen gelten die an den Kassen angeschlagenen Tarifbestimmungen